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BeckOK HOAI
1. Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (erster Gedankenstrich) und Prüfen der von bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (zweiter Gedankenstrich)
Haack/Heinlein in BeckOK HOAI | HOAI § 34 Rn. 359-368 | 18. Edition | Stand: 01.02.2025