- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK HOAI, Messerschmidt/Niemöller/Preussner
- HOAI 2021
- HOAI 2021
- Teil 3 Objektplanung
- Abschnitt 2 Freianlagen (§ 38 - § 40)
- § 38 Besondere Grundlagen des Honorars
- A. Rechtslage nach der HOAI 2021
- I. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift
- II. Einzelfragen der Anrechenbarkeit und Objektzuordnung
- III. Bauwerke und Anlagen nach der Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1–8
- 1. Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen (Nr. 1)
- 2. Teiche ohne Dämme (Nr. 2)
- 3. Flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung (Nr. 3)
- 4. Einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur Geländegestaltung, soweit keine Grundleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 erforderlich sind (Nr. 4)
- 5. Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltung (Nr. 5)
- 6. Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung, soweit keine Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad erforderlich sind (Nr. 6)
- 7. Stege und Brücken, soweit keine Grundleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 erforderlich sind (Nr. 7)
- 8. Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen sowie andere Wege und befestigte Flächen, die als Gestaltungselement der Freianlagen geplant werden und für die keine Grundleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 und 4 erforderlich sind (Nr. 8)
- IV. Die Regelungen in Abs. 2
- A. Rechtslage nach der HOAI 2021
- § 38 Besondere Grundlagen des Honorars
- Abschnitt 2 Freianlagen (§ 38 - § 40)
- Teil 3 Objektplanung
- HOAI 2021
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