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Beck'scher Online-Kommentar
Beck'scher Online-Kommentar Polizei- und Ordnungsrecht Hessen, Möstl/Mühl
HSOG
Zweiter Teil Organisation und Zuständigkeiten
Vierter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit (§ 100 - § 103)
§ 100 Zuständigkeit der Gefahrenabwehrbehörden
C. Gefahrenabwehr außerhalb des Amtsbereichs, § 100 Abs. 2
II. Die einzelnen Tatbestände des Tätigwerdens außerhalb des Amtsbereichs
1. Gefahr im Verzug, (§ 100 Abs. 2 S.1 Nr. 1)
2. Fortsetzung einer begonnenen Maßnahme (§ 100 Abs. 2 S.1 Nr. 2)
3. Zustimmung der im anderen Amtsbereich zuständigen Behörde (§ 100 Abs. 2 S.1 Nr. 3)
4. Unterrichtungspflicht
Beck'scher Online-Kommentar
4. Unterrichtungspflicht
Sommer in BeckOK PolR Hessen | HSOG § 100 Rn. 20 | 2. Edition | Stand: 01.09.2015
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