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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
StPO
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
B. Wiederaufnahmegründe zugunsten des Verurteilten
V. Neue Tatsachen oder Beweismittel (Nr. 5)
1. Tatsachen und Beweismittel
2. Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln
3. Geeignetheit von Tatsachen oder Beweismitteln
4. Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel
BeckOK StPO
2. Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln
Singelnstein in BeckOK StPO | StPO § 359 Rn. 24-31 | 57. Edition | Stand: 01.10.2025
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