- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
- StPO
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
- B. Wiederaufnahmegründe zugunsten des Verurteilten
- I. Unechte oder verfälschte Urkunden (Nr. 1)
- II. Strafbare falsche Aussagen oder Gutachten (Nr. 2)
- III. Strafbare Amtspflichtverletzungen (Nr. 3)
- IV. Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils (Nr. 4)
- V. Neue Tatsachen oder Beweismittel (Nr. 5)
- VI. Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (Nr. 6)
- VII. Wiederaufnahmegrund gem. § 79 Abs. 1 BVerfGG
- B. Wiederaufnahmegründe zugunsten des Verurteilten
- § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- StPO
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