- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
- StPO
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- § 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
- A. Anwendungsbereich
- B. Nachforschungen zur Erlangung von Tatsachen oder Beweismitteln
- C. Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3)
- D. Verfahren, Rechtsbehelfe
- § 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- StPO
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