- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
- StPO
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- § 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
- C. Verfahren
- I. Entscheidung durch Beschluss
- II. Zustellung des Zulassungsbeschlusses an Antragsgegner
- III. Sofortige Beschwerde
- C. Verfahren
- § 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- StPO
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