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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
StPO
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
B. Andere Fälle der sofortigen Freisprechung (Abs. 2)
I. Regelungszweck
II. Anhörung und Zustimmung
III. Freisprechung und Verfahrenseinstellung
BeckOK StPO
II. Anhörung und Zustimmung
Singelnstein in BeckOK StPO | StPO § 371 Rn. 6 | 57. Edition | Stand: 01.10.2025
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