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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
StPO
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
A. Bereits verstorbener Verurteilter (Abs. 1)
B. Andere Fälle der sofortigen Freisprechung (Abs. 2)
C. Aufhebung des früheren Urteils (Abs. 3)
D. Bekanntmachung (Abs. 4)
E. Anfechtung
F. Besonderheiten nach RiStBV
BeckOK StPO
F. Besonderheiten nach RiStBV
Singelnstein in BeckOK StPO | StPO § 371 Rn. 11 | 57. Edition | Stand: 01.10.2025
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