- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
- StPO
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- § 372 Sofortige Beschwerde
- A. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde
- B. Rechtskraft und Verbrauch des Wiederaufnahmevorbringens
- § 372 Sofortige Beschwerde
- Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§ 359 - § 373a)
- StPO
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf