- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
- StPO
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§ 137 - § 150)
- § 141a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- B. Voraussetzungen (S. 1)
- I. Belehrung
- II. Abwehr von Gefahren für elementare Rechtsgüter (S. 1 Nr. 1)
- III. Abwendung einer erheblichen Gefährdung des Strafverfahrens (S. 1 Nr. 2)
- IV. Einverständnis des Beschuldigten
- B. Voraussetzungen (S. 1)
- § 141a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§ 137 - § 150)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
- StPO
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