- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf
- StPO
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§ 137 - § 150)
- § 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
- A. Akteneinsichtsrecht des Verteidigers u. des Beschuldigten
- I. Personeller Geltungsbereich
- II. Im gesamten Verfahren
- III. Einschränkungen im Ermittlungsverfahren
- IV. Aufhebung der Einschränkungen
- V. Privilegierung durch Abs. 3
- VI. Akten
- VII. Umfang des Akteneinsichtsrechts
- VIII. Häufigkeit der Akteneinsicht
- IX. Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke
- X. Form der Gewährung der Akteneinsicht
- XI. Weitergabe des Akteninhalts an den Beschuldigten oder Dritte
- A. Akteneinsichtsrecht des Verteidigers u. des Beschuldigten
- § 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
- Elfter Abschnitt Verteidigung (§ 137 - § 150)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
- StPO
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