- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe
- StVG
- I. Verkehrsvorschriften (§ 1 - § 6g)
- § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- C. Abs. 2: Definition des Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion und Erklärungspflicht des Herstellers
- I. Definition des Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion, damit zugleich Regelung von Anforderungen an zulässige Systeme (Abs. 2 S. 1)
- 1. Fähigkeit zur Fahrzeugsteuerung (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)
- 2. Fähigkeit, den Verkehrsvorschriften zu entsprechen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)
- 3. Übersteuerbarkeit oder Deaktivierbarkeit der technischen Ausrüstung durch Fahrzeugführer (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)
- 4. Fähigkeit, Erforderlichkeit der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung durch den Fahrzeugführer zu erkennen (Abs. 2 S. 1 Nr. 4)
- 5. Fähigkeit zur Anzeige der Erforderlichkeit der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung mit ausreichender Zeitreserve (Abs. 2 S. 1 Nr. 5)
- 6. Fähigkeit auf eine der Systembeschreibung zuwiderlaufende Verwendung hinzuweisen (Abs. 2 S. 1 Nr. 6)
- II. Pflicht der Hersteller zur verbindlichen Erklärung, dass Fahrzeug Anforderungen des Abs. 2 S. 1 entspricht (Abs. 2 S. 2)
- I. Definition des Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion, damit zugleich Regelung von Anforderungen an zulässige Systeme (Abs. 2 S. 1)
- C. Abs. 2: Definition des Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion und Erklärungspflicht des Herstellers
- § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- I. Verkehrsvorschriften (§ 1 - § 6g)
- StVG
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe