- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe
- StVG
- I. Verkehrsvorschriften (§ 1 - § 6g)
- § 1 Zulassung
- § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- A. Überblick
- B. Abs. 1: Zulässigkeit des Betriebs mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- C. Abs. 2: Definition des Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion und Erklärungspflicht des Herstellers
- D. Abs. 3: Weitere Anforderungen an Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion, damit Abs. 1 und 2 anwendbar sind
- E. Abs. 4: Fahrzeugführer auch derjenige, der hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktion aktiviert und verwendet
- § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
- § 1c Evaluierung
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
- § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
- § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
- § 4a Fahreignungsseminar
- § 4b Evaluierung
- § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 5a (weggefallen)
- § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
- § 6 Ausführungsvorschriften
- § 6a Gebühren
- § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
- § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
- § 6d Auskunft und Prüfung
- § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
- § 6f Entgeltordnung für Begutachtungsstellen für Fahreignung
- § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
- I. Verkehrsvorschriften (§ 1 - § 6g)
- StVG
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