- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe
- StVG
- VIa. Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug (§ 63a - § 63b)
- § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- A. Überblick
- B. Abs. 1: Speicherung von Daten
- C. Abs. 2: Übermittlung und Verwendung von Daten zwecks Ahndung von Verkehrsverstößen
- I. Übermittlung von Daten an die nach Landesrecht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Behörden (Abs. 2 S. 1)
- II. Speicherung und Nutzung der Daten durch die nach Landesrecht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Behörden (Abs. 2 S. 2)
- III. Beschränkung des Umfangs der Datenübermittlung (Abs. 2 S. 3)
- IV. Verhältnis zu allgemeinen Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Abs. 2 S. 4)
- D. Abs. 3: Übermittlung von Daten an Dritte im Zusammenhang mit einem Unfall
- E. Abs. 4: Löschung der gem. Abs. 1 gespeicherten Daten
- F. Abs. 5: Übermittlung der gem. Abs. 1 gespeicherten Daten zu Zwecken der Unfallforschung an Dritte
- § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- VIa. Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug (§ 63a - § 63b)
- StVG
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe