- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StVR, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe
- StVG
- I. Verkehrsvorschriften (§ 1 - § 6g)
- § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
- D. Pflichten des Herstellers eines Kfz mit autonomer Fahrfunktion (Abs. 3)
- I. Einführung
- II. Nachweis, dass die elektronische und elektrische Architektur vor Angriffen gesichert ist (Abs. 3 Nr. 1)
- III. Pflicht zur Risikobeurteilung (Abs. 3 Nr. 2)
- IV. Nachweis einer ausreichend sicheren Funkverbindung (Abs. 3 Nr. 3)
- V. Systembeschreibung, Betriebshandbuch und Erklärung, dass das die Voraussetzungen aus § 1e Abs. 2 iVm Abs. 3 erfüllt werden (Abs. 3 Nr. 4)
- VI. Schulung der am Betrieb des Kfz Beteiligten (Abs. 3 Nr. 5)
- VII. Mitteilung erkannter Manipulationen und Einleitung erforderlicher Maßnahmen (Abs. 3 Nr. 6)
- D. Pflichten des Herstellers eines Kfz mit autonomer Fahrfunktion (Abs. 3)
- § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
- I. Verkehrsvorschriften (§ 1 - § 6g)
- StVG
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