- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK StVR, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe
- StVG
- VIa. Datenverarbeitung (§ 63a - § 63f)
- § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- A. Überblick
- B. Abs. 1: Speicherung von Daten
- C. Abs. 2: Übermittlung und Verwendung von Daten zwecks Ahndung von Verkehrsverstößen
- D. Abs. 3: Übermittlung von Daten an Dritte durch Fahrzeughalter im Zusammenhang mit einem Unfall
- E. Abs. 4: Löschung der gem. Abs. 1 gespeicherten Daten
- F. Abs. 5: Übermittlung der gem. Abs. 1 gespeicherten Daten zu Zwecken der Unfallforschung an Dritte
- § 63b Verordnungsermächtigungen
- § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
- § 63d Informationen an die Halter
- § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
- § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
- § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- VIa. Datenverarbeitung (§ 63a - § 63f)
- StVG
- BeckOK StVR, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe