
-
Beck'scher Online-Kommentar
-
BGB
-
BGB
-
Buch 1. Allgemeiner Teil (§§ 1-240)
-
Abschnitt 3. Rechtsgeschäfte (§§ 104-185)
-
Titel 5. Vertretung und Vollmacht (§§ 164-181)
-
§ 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
-
§ 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
-
§ 166 Willensmängel; Wissenszurechnung
-
§ 167 Erteilung der Vollmacht
-
§ 168 Erlöschen der Vollmacht
-
§ 169 Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters
-
§ 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
-
§ 171 Wirkungsdauer bei Kundgebung
-
§ 172 Vollmachtsurkunde
-
§ 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
-
§ 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
-
§ 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde
-
§ 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
-
§ 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
-
§ 178 Widerrufsrecht des anderen Teils
-
§ 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
-
§ 180 Einseitiges Rechtsgeschäft
-
§ 181 Insichgeschäft
-
-
-
-
-
-
