-
Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht
-
Einkommensteuergesetz (EStG)
-
IV. Tarif (§ 31 - § 34b)
-
§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
-
II. Berücksichtigung von Aufwendungen für Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (Abs. 1)
- 1. Antragserfordernis
- 2. Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung
- 3. Aufwendungen für gesetzlich Unterhaltsberechtigte
- 4. Einem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Person (Abs. 1 S. 3)
- 5. Opfergrenze
- 6. Kein Kindergeld oder Freibetrag nach § 32 Abs. 6 (Abs. 1 S. 4)
- 7. Berücksichtigung eigenen Vermögens der unterhaltenen Person
- 8. Höhe der abziehbaren Aufwendungen
- 9. Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge (Abs. 1 S. 5)
- 10. Anrechnung von Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln
- 11. Unterhaltsaufwendungen für mehrere Personen
- 12. Unterhaltsaufwendungen für eine Person durch mehrere Steuerpflichtige (Abs. 1 S. 7)
- 13. Nachweis
- 14. Angabe der Identifikationsnummer (Abs. 1 S. 9 bis 11)
-
II. Berücksichtigung von Aufwendungen für Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (Abs. 1)
-
§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
-
IV. Tarif (§ 31 - § 34b)
-
Einkommensteuergesetz (EStG)