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§ 7c zur Fussnote * Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder

EL 167 Mai 2023 (1) Bei neuen Elektronutzfahrzeugen im Sinne des Absatzes 2 sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern im Sinne des Absatzes 3, die zum Anlagevermögen


Zitiervorschläge:
Brandis/Heuermann/Loewens EStG § 7c
Brandis/Heuermann/Loewens, 176. EL April 2025, EStG § 7c

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