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Anhang Teil G Baumann Buschbell, MAH Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2009   2. Mandanteninformation zur Kraftfahrtversicherung A. Allgemeines Einen besonderen Stellenwert hat auch im privaten Bereich die Kraftfahrtversicherung. Bei der Kraftfahrtversicherung sind verschiedene Versicherungsarten zu unterscheiden, nämlich vor allem die •  Kraftfahrthaftpflichtversicherung, •  Fahrzeugversicherung (als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung) sowie die •  Unfallversicherung. Zu den vorgenannten Versicherungssparten ist zu erläutern, dass die Kraftfahrthaftpflichtversicherung eine sog. Pflichtversicherung ist. Nach dem Inhalt der Kraftfahrthaftpflichtversicherung hat das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer

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