Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Höke, Straßenverkehrsrecht
a) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO
Schäpe in MAH StraßenVerkehrsR | § 11 Beratung, Bestellung und Tätigkeit als Verteidiger im Ermittlungsverfahren Rn. 72, 73 | 6. Auflage 2025