Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Höke, Straßenverkehrsrecht
f) Einstellung gemäß § 45 JGG
Schäpe in MAH StraßenVerkehrsR | § 11 Beratung, Bestellung und Tätigkeit als Verteidiger im Ermittlungsverfahren Rn. 85 | 6. Auflage 2025