Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Höke, Straßenverkehrsrecht
h) Einstellung bei Tod des Betroffenen
Schäpe in MAH StraßenVerkehrsR | § 11 Beratung, Bestellung und Tätigkeit als Verteidiger im Ermittlungsverfahren Rn. 87 | 6. Auflage 2025