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Höke, MAH Straßenverkehrsrecht
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Teil D. Haftungs- und Schadensrecht
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§ 22 Die außergerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegen Schädiger und Haftpflichtversicherung – Schadenmanagement
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I. Klärung des Mandatsverhältnisses und vorläufige Maßnahmen
- 1. Der/die Auftraggeber und der Umfang des Mandates
- 2. Prüfung und Klärung möglicher Interessenkollisionen
- 3. Entgegennahme der Vollmacht
- 4. Die Bestellung des Betreuers, evtl. im Wege einstweiliger Anordnung
- 5. Hinweis- und Beratungspflichten
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I. Klärung des Mandatsverhältnisses und vorläufige Maßnahmen
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§ 22 Die außergerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegen Schädiger und Haftpflichtversicherung – Schadenmanagement
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Teil D. Haftungs- und Schadensrecht