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Höke, MAH Straßenverkehrsrecht
Teil D. Haftungs- und Schadensrecht
§ 22 Die außergerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegen Schädiger und Haftpflichtversicherung – Schadenmanagement
IV. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Halter, Fahrer, Versicherung und sonstige Beteiligte
3. Ansprüche gegen Verein „Verkehrsopferhilfe e. V.“ (VOH), Berlin
a) Eintrittspflicht der VOH
b) Voraussetzungen der Leistungspflicht
c) Umfang der Leistungspflicht
d) Verfahrensrechtliche Fragen
e) Begrenzung auf Mindestversicherungssumme und Verjährung
Höke, Straßenverkehrsrecht
a) Eintrittspflicht der VOH
Hamann in MAH StraßenVerkehrsR | § 22 Die außergerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegen Schädiger und Haftpflichtversicherung – Schadenmanagement Rn. 101 | 6. Auflage 2025
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