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Höke, MAH Straßenverkehrsrecht
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Teil D. Haftungs- und Schadensrecht
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§ 23 Haftungsrecht und Beweisfragen
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V. Die Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall, speziell Kinderunfall
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4. Der Unfall mit Beteiligung von Kindern
- a) Keine Haftung eines Kindes unter 7 Jahren
- b) Die haftungsrechtliche Situation für Kinder vom 7. bis 10. Lebensjahr bei Verkehrsunfällen
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4. Der Unfall mit Beteiligung von Kindern
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V. Die Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall, speziell Kinderunfall
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§ 23 Haftungsrecht und Beweisfragen
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Teil D. Haftungs- und Schadensrecht