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Höke, Straßenverkehrsrecht
5. Mitwirkungspflichten des Geschädigten – Belehrungspflichten des Anwaltes
Höke in MAH StraßenVerkehrsR | § 26 Die Ansprüche bei Schwerstverletzungen – Personengroßschäden Rn. 11, 12 | 6. Auflage 2025