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Höke, MAH Straßenverkehrsrecht
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Teil D. Haftungs- und Schadensrecht
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§ 31 Der Unfall mit Auslandsberührung
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III. Geltendmachung und Abwicklung von Ersatzansprüchen bei Unfall im Inland mit Auslandsbezug
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1. Die außergerichtliche Geltendmachung
- a) Zuständigkeit des Grüne-Karte-Büros
- b) Geltendmachung der Ansprüche bei Deutsches Büro Grüne Karte e. V.
- c) Speziell: Schädigerfahrzeug nicht ermittelt, so genannter „Fahrerfluchtfonds“
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1. Die außergerichtliche Geltendmachung
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III. Geltendmachung und Abwicklung von Ersatzansprüchen bei Unfall im Inland mit Auslandsbezug
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§ 31 Der Unfall mit Auslandsberührung
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Teil D. Haftungs- und Schadensrecht