dd) Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer
Höke, Straßenverkehrsrecht
dd) Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer
Dronkovic in MAH StraßenVerkehrsR | § 4 Die Voraussetzungen für die Erteilung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Rn. 195 | 6. Auflage 2025