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Höke, MAH Straßenverkehrsrecht
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Teil B. Das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren (Erteilung, Entzug, Wiedererteilung)
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§ 5 Allgemeine Maßnahmen und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Probeführerschein und nach dem Fahreigungs-Bewertungssystem
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IV. Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- 1. Punktebewertung
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2. Die in Betracht kommenden Maßnahmen
- a) Bei 4 oder 5 Punkten: Ermahnung und Hinweis auf Fahreignungsseminar
- b) Bei 6 oder 7 Punkten: Verwarnung und Hinweis auf Fahreignungsseminar
- c) Bei 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis
- d) Übersicht: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Eintragung bestimmter Punktzahlen in der Verkehrszentralkartei
- e) Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- 3. Besonderheiten bei speziellen Sachverhalten der Punkteberechnung
- 4. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung
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IV. Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
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§ 5 Allgemeine Maßnahmen und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Probeführerschein und nach dem Fahreigungs-Bewertungssystem
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Teil B. Das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren (Erteilung, Entzug, Wiedererteilung)