Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

§ 16 a Leistungen zur Beschäftigungsförderung

(1) Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss als Auslgeich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen