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Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht
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Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
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Abschnitt 6 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden (§ 16 - § 23)
- § 16 Zuständigkeit
- § 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
- § 18 Meldepflicht
- § 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
- § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 22 Zustellung
- § 23 Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 6 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden (§ 16 - § 23)
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Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)