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§ 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben

EL 81 Juli 2014 (1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) 1Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: 1. a) bei Strom,


Zitiervorschläge:
Theobald/Kühling/Theobald/Templin KAV § 2
Theobald/Kühling/Theobald/Templin, 129. EL April 2025, KAV § 2

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