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Dauses, EU-Wirtschaftsrecht
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E. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
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E. II. Freie Berufe und Handwerk
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3. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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c) Gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen
- aa) Sektorale Anerkennung der Diplome.
- bb) Allgemeine Regelungen zur gemeinschaftsweiten Anerkennung der Befähigungsnachweise.
- cc) Konsolidierung.
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c) Gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen
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3. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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E. II. Freie Berufe und Handwerk
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E. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit