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Dauses/Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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E. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
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E. II. Freie Berufe und Handwerk
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3. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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c) Gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen
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bb) Allgemeine Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung der Befähigungsnachweise.
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aaa) Anerkennung der Befähigungsnachweise nach mindestens dreijähriger Berufsausbildung.
- (1) Begriffsbestimmungen.
- (2) Anwendungsbereich.
- (3) Anerkennungsvoraussetzungen.
- (4) Berufserfahrung, Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung.
- (5) Ergänzende Berufspraxis.
- (6) Besondere Bescheinigungen.
- (7) Berufsbezeichnungen.
- (8) Verfahrensvorschriften.
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aaa) Anerkennung der Befähigungsnachweise nach mindestens dreijähriger Berufsausbildung.
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bb) Allgemeine Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung der Befähigungsnachweise.
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c) Gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen
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3. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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E. II. Freie Berufe und Handwerk
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E. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit