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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
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§ 19 Freie Berufe und Handwerk
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C. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
- I. Allgemeine Programme
- II. Anerkennung der Qualifikation aufgrund der Berufserfahrung
- III. Gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen
- IV. Anerkennung der Genehmigung zur Berufsausübung
- V. Zugang zu den Ausbildungsgängen
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C. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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§ 19 Freie Berufe und Handwerk
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit