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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
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§ 19 Freie Berufe und Handwerk
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C. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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IV. Anerkennung der Genehmigung zur Berufsausübung
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2. Wirtschaftsprüfer
- a) Der erste Harmonisierungsschritt: Die 8. gesellschaftsrechtliche RL
- b) Mindestharmonisierung auf hohem Niveau: Die RL 2006/43/EG
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2. Wirtschaftsprüfer
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IV. Anerkennung der Genehmigung zur Berufsausübung
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C. Insbesondere: Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise
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§ 19 Freie Berufe und Handwerk
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit