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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
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§ 20 Gesellschaftsrecht
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D. Informationsmodell
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II. Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung
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8. Rechtsrahmen für die Abschlussprüfung
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c) Rechtsrahmen für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
- aa) Absicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
- bb) Erweiterte Berichtspflichten des Abschlussprüfers
- cc) Prüfungsausschuss im geprüften Unternehmen
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c) Rechtsrahmen für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
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8. Rechtsrahmen für die Abschlussprüfung
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II. Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung
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D. Informationsmodell
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§ 20 Gesellschaftsrecht
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit