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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
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§ 22 Versicherungsrecht
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G. Europäisches Versicherungskartellrecht
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II. Das Kartellverbot und hiervon freigestellte Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen
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2. Ausnahmen (Freistellung) vom Kartellverbot
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b) Von der GVO (EU) Nr. 267/2010 erfasster Bereiche
- aa) Gemeinsame Erhebung und Verbreitung von Daten und die gemeinsame Durchführung von Studien
- bb) Gemeinsame Deckung bestimmter Arten von Risiken durch Versicherungsgemeinschaften
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b) Von der GVO (EU) Nr. 267/2010 erfasster Bereiche
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2. Ausnahmen (Freistellung) vom Kartellverbot
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II. Das Kartellverbot und hiervon freigestellte Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen
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G. Europäisches Versicherungskartellrecht
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§ 22 Versicherungsrecht
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Kap. 5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit