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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 7 Wettbewerbsrecht
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§ 32 Grundlagen des Beihilferechts und Beihilfebegriff
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B. Begriff der Beihilfe
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IV. Beihilfemerkmale (I) – der Staat als Beihilfegeber
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1. „Staatliche Beihilfen“ – Zurechenbarkeit an den Staat
- a) Beihilfen der Länder, Regionen und Kommunen und beauftragter Einrichtungen
- b) Beihilfen von öffentlichen Unternehmen
- c) Beihilfen durch parafiskalisch finanzierte Einrichtungen
- d) Unionsbeihilfen – fehlende Zurechnung an den Staat
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1. „Staatliche Beihilfen“ – Zurechenbarkeit an den Staat
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IV. Beihilfemerkmale (I) – der Staat als Beihilfegeber
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B. Begriff der Beihilfe
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§ 32 Grundlagen des Beihilferechts und Beihilfebegriff
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Kap. 7 Wettbewerbsrecht