-
Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
-
Kap. 7 Wettbewerbsrecht
-
§ 36 Beihilfeverfahren
-
C. Rechtswidrige und missbräuchlich verwendete Beihilfen
-
II. Rückforderung rechtswidriger Beihilfen durch die Kommission und Umsetzung durch den Mitgliedstaat
- 1. Rückforderungsbeschluss der Kommission, Rückforderungsrecht und -pflicht des Staates, Rückgewährpflicht des Beihilfeempfängers
- 2. Pflicht der Kommission zur Rückforderung und Ausnahmen
- 3. Inhalt des Rückforderungsbeschlusses der Kommission
- 4. Rechtsschutz gegen den Rückforderungsbeschluss der Kommission
- 5. Durchführung des Rückforderungsbeschlusses durch den Mitgliedstaat
-
II. Rückforderung rechtswidriger Beihilfen durch die Kommission und Umsetzung durch den Mitgliedstaat
-
C. Rechtswidrige und missbräuchlich verwendete Beihilfen
-
§ 36 Beihilfeverfahren
-
Kap. 7 Wettbewerbsrecht