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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 7 Wettbewerbsrecht
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§ 36 Beihilfeverfahren
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C. Rechtswidrige und missbräuchlich verwendete Beihilfen
- I. Verfahren der Beihilfenaufsicht bei rechtswidrigen Beihilfen
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II. Rückforderung rechtswidriger Beihilfen durch die Kommission und Umsetzung durch den Mitgliedstaat
- 1. Rückforderungsbeschluss der Kommission, Rückforderungsrecht und -pflicht des Staates, Rückgewährpflicht des Beihilfeempfängers
- 2. Pflicht der Kommission zur Rückforderung und Ausnahmen
- 3. Inhalt des Rückforderungsbeschlusses der Kommission
- 4. Rechtsschutz gegen den Rückforderungsbeschluss der Kommission
- 5. Durchführung des Rückforderungsbeschlusses durch den Mitgliedstaat
- III. Beeinträchtigung der „Gültigkeit“ der Rechtsakte zur Durchführung der Beihilfemaßnahme
- IV. Missbräuchliche Anwendung von Beihilfen
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C. Rechtswidrige und missbräuchlich verwendete Beihilfen
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§ 36 Beihilfeverfahren
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Kap. 7 Wettbewerbsrecht