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Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts
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Kap. 18 Europäisches Kollisionsrecht
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§ 74 Außervertragliche Schuldverhältnisse
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B. Rom II-Verordnung (Rom II-VO)
- I. Name und Ziele
- II. Kompetenzen (einschließlich Rechtsform)
- III. Anwendungsbereich
- IV. Auslegung, insbesondere Vorabentscheidung durch den EuGH
- V. Universalität
- VI. Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung; Mehrrechtsstaaten
- VII. Anwendbares Recht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung
- VIII. Anwendbares Recht für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
- IX. Anwendbares Recht für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag
- X. Anwendbares Recht für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- XI. Statutumfang
- XII. Beweis und Verfahren
- XIII. Eingriffsnormen
- XIV. Sicherheits- und Verhaltensregeln
- XV. Direktklage gegen den Versicherer
- XVI. Gesetzlicher Forderungsübergang und mehrfache Haftung
- XVII. Form
- XVIII. Gewöhnlicher Aufenthalt
- XIX. Ordre public
- XX. Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
- XXI. Überprüfungsklausel
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B. Rom II-Verordnung (Rom II-VO)
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§ 74 Außervertragliche Schuldverhältnisse
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Kap. 18 Europäisches Kollisionsrecht