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Protokoll

EL 146 Juli 2019 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Jersey haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Regierungen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen nachstehende Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: 1. Das in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a genannte Aussageverweigerungsrecht ist so

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