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Schlußprotokoll zur Fussnote [1]

Oktober 2022 EL 159 Vom 11. April 1967 In der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 (BGBl. II 2003 S. 1616) Anläßlich der Unterzeichnung des heute zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern haben die unterzeichneten Bevollmächtigten die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil dieses Abkommens sind: (1) Zu Art. 4 Abs. 1 Der Ausdruck

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