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Wassermeyer, DBA
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Polen
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Abkommen
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Art. 24 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
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II. Absatz 1
- 1. Eine in Deutschland ansässige Person
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2. Einkünfte
- a) Einkünfte, Einkommen
- b) Begriff
- c) Negative Einkünfte
- d) Ermittlung der Einkünfte
- e) Zuordnung von Einnahmen und Aufwendungen zu den Einkünften
- f) Anwendung des innerstaatlichen Rechts des Anwendestaates
- g) Schachteldividenden
- h) Teilwertabschreibung
- i) Währungsgewinne und -verluste
- j) Ermittlung der Einkünfte
- k) Anwendung des innerstaatlichen Rechts des Anwendestaates
- 3. Das Beziehen von Einkünften
- 4. Halten von Vermögen
- 5. Das Stammen aus dem anderen Vertragsstaat
- 6. Besteuerung nach dem Abkommen im anderen Vertragsstaat
- 7. Ausnehmen von der Ertragsbesteuerung des Ansässigkeitsstaates
- 8. Ausnehmen von der Vermögensbesteuerung
- 9. Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3
- 10. Die Anrechnung durch den Ansässigkeitsstaat
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II. Absatz 1
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Art. 24 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Abkommen
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Polen