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Wassermeyer, DBA
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Indonesien
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Abkommen
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Art. 20 Lehrer, Forscher und Studenten
- I. Allgemeines
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II. Absatz 1
- 1. Lehrer
- 2. Forscher
- 3. Aufenthalt zwecks Ausübung einer Lehrtätigkeit
- 4. Aufenthalt zum Halten von Vorlesungen
- 5. Ausübung einer Forschungstätigkeit
- 6. Auf Einladung eines Vertragsstaates, einer Universität, einer Hochschule, einer Schule, eines Museums oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches
- 7. Vorübergehender Aufenthalt im anderen Vertragsstaat
- 8. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat
- 9. Vergütungen
- 10. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat
- 11. Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat
- 12. Besteuerung in einem Drittstaat
- III. Absatz 2
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Art. 20 Lehrer, Forscher und Studenten
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Abkommen
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