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Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern zur Fussnote [1]

EL 137 Mai 2017 Vom 21.7.1959 (BGBl. II S. 415) idF des Zusatzabkommens vom 31.3.2015 (BGBl. II S. 1335) zur Fussnote [2] I.Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Französischen Republik haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind. 1.Hinsichtlich der Artikel 9, 10 und 15

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