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Protokoll

EL 115 Oktober 2011 Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Monaco (die „Vertragsparteien“) haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Parteien über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch nachstehende Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: 1. In Bezug auf Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe a wird davon ausgegangen, dass

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